Beschreibung
Der Aufdruck erfolgt gemäß den Anforderungen des Anhangs 2 der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit (Rozporządzenia Ministra Gospodarki i Pracy) vom 11. Februar 2005 über Genehmigungen zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten im Bereich der Installation oder Reparatur und Abfrage der im Straßenverkehr verwendeten Aufzeichnungsgeräte – Fahrtenschreiber (Gesetzblatt Nr. 33, Pos. 295)
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